Allgemeine Infos über die Autoversicherung
Autoversicherungen beinhalten mehrere unterschiedliche Versicherungsarten aus dem Umfeld des Autos. Die wichtigsten davon sind die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko), der KFZ Schutzbrief, eine Insassenunfallversicherung und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Dabei sind alle Versicherungen, mit Ausnahme der KFZ Haftpflicht freiwillig. Ein Auto wird erst dann von der Zulassungsstelle angemeldet, wenn der Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Mit der KFZ Haftpflicht ist im Schadensfall der Unfallgegner abgesichert. Schäden am eigenen Fahrzeug können mit einer Vollkaskoversicherung versichert werden. Bei einem Ratenkauf, oder Leasing wird sie vom Verkäufer verlangt.
In der Vollkaskoversicherung ist immer auch die Teilkasko eingeschlossen, wobei diese auch selbständig abgeschlossen werden kann. Durch eine Teilkasko sichert der Versicherungsnehmer das Auto vor Diebstahl, Brandschäden und Wildschäden ab.
Unfallfreies fahren wird in der Haftpflicht und Vollkasko mit Schadenfreiheitsrabatten belohnt. Für Autos gibt es 25 Schadenfreiheitsklassen. Jeder Neuling steigt im Normalfall mit 100 % Beitrag ein und zahlt nach mehreren unfallfreien Jahren in der SF Klasse 25 noch etwa 30% des Beitrages. Nach jedem Schaden erfolgt in der jeweiligen Versicherung (Haftpflicht, oder Vollkasko) eine entsprechende Rückstufung. Im Extremfall kann dass bis zu 175 % hoch gehen.
Auf einen Versicherer können mehrere Autos mit verschiedenen Schadenfreiheitsrabatten zugelassen sein. Eine Rückstufung erfolgt immer nur für das betroffene Fahrzeug. Die Kasko und Haftpflicht müssen immer beim gleichen Versicherer abgeschlossen werden.
Die weiteren Versicherungen muss jeder Autobesitzer selbst prüfen, ob er sie benötigt. Hier können auch andere Versicherer gewählt werden.
Der Autoversicherungsmarkt ist hart umkämpft. Teilweise sind die verschiedenen Angebote kaum zu überblicken. Doch ein Vergleich lohnt sich immer und kann sehr einfach im Internet erfolgen. Hier sind auch die Direktversicherer in den Vergleich mit aufgelistet. Sie haben oft sehr günstige Tarife, weil sie ohne Außendienst und ohne Filialen arbeiten.
Der Versicherungsvertrag beginnt immer mit dem Datum des Abschlusses und endet am 31.12. des Jahres. Wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird, verlängert er sich wieder um ein Jahr. Nach jeder Beitragserhöhung steht dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Webempf.: Balancer von Vesa